Nach dem Umsatzregistrierungsgesetz ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Quittung auszustellen. Gleichzeitig ist er verpflichtet, die erzielten Umsätze beim Finanzamt online zu registrieren; im Falle eines technischen Ausfalls spätestens innerhalb von 48 Stunden, wenn der Verkäufer an der angegebenen Kasse im Normalmodus Verkäufe registriert.